Unser Expertenteam aus europäischen Patentvertretern verfügt über eine unübertroffene Erfolgsbilanz in streitigen Verfahren, was uns zum idealen Partner für die Verteidigung der Interessen unserer Mandanten vor dem EPG macht.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein neues, internationales Gericht für Patentstreitigkeiten in Europa. Es bietet Prozessparteien die Möglichkeit, europäische Patente in einem einzigen Rechtsforum anzufechten bzw. durchzusetzen, so dass in den meisten Fällen keine parallelen Verfahren in mehreren Ländern erforderlich sind.
Verfahren vor dem EPG umfassen ein schriftliches Verfahren, ein Zwischenverfahren und ein mündliches Verfahren (Anhörung). Dabei handelt es sich um eine Mischung aus Prozessen und Verfahren, die bei Patentstreitigkeiten vor Patentämtern und nationalen Gerichten üblich sind. Insbesondere erfolgt das schriftliche Verfahren ausschließlich in elektronischer Form, und Schriftsätze und andere Dokumente werden direkt über das Fallverwaltungssystem (CMS) des EPG eingereicht.
In den meisten Fällen strebt das EPG eine Entscheidung innerhalb von etwa 12 Monaten nach dem Beginn des Verfahrens an. Dies ist wesentlich schneller als die Zeitrahmen vor den meisten nationalen Gerichten und trägt mit Erfolg dazu bei, die Rechtsunsicherheit zu minimieren. Der verfahrensrechtliche Rahmen des EPG verpflichtet die Parteien jedoch dazu, den Rechtsstreit von Anfang an effizient zu führen, und eine sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich.
Wir verfügen über eine Fülle praktischer Erfahrungen bei der Vertretung von Mandanten in komplexen Patentstreitigkeiten und haben das Privileg, Branchenführer in einer breiten Palette von Sektoren wie Arzneimittel, Biotechnologie, Telekommunikation und Technik zu vertreten.
Unsere Dienstleistungen in Bezug auf das Einheitliche Patentgericht umfassen:
- Vertretung von Mandanten direkt vor dem EPG in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren
- Strategische Beratung in Bezug auf europaweite Patentstreitigkeiten
- Koordinierung von Patentstreitigkeiten mit mehreren Gerichtsbarkeiten
- Unterstützung bei Opt-out-Anträgen beim EPG und deren Rücknahmen