Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (EPeW), oder Einheitspatent, bietet eine willkommene zusätzliche Flexibilität für die Erlangung von Patentschutz in Europa. Es ergänzt die herkömmlichen europäischen und nationalen Patentrechte in bestimmten EU-Mitgliedstaaten; es ersetzt sie nicht. Mit über 60 qualifizierten europäischen Patentvertretern sind wir in der Lage, maßgeschneiderte, sektorspezifische Beratung für Patentanmeldestrategien zu bieten, um Ihre wirtschaftlichen Ziele zu maximieren.
Die Auswahl der geeignetsten Patentschutzstrategie ist nicht immer einfach. Da sich Einheitspatente nicht auf alle europäischen Länder erstrecken, kann es für Anmelder erforderlich sein, zusätzlichen Schutz europäischer und/oder nationaler Patente zu beantragen, um einen angemessenen territorialen Schutz zu erhalten. So kann beispielsweise Patentschutz im Vereinigten Königreich über ein europäisches oder ein nationales GB-Patent, jedoch nicht direkt über ein Einheitspatent erlangt werden.
Die verschiedenen Optionen für die Erlangung von Patentschutz in Europa haben auch Auswirkungen auf die damit verbundenen Kosten. Ein Einheitspatent kann kosteneffizienter sein, wenn Schutz in einer großen Anzahl von Ländern benötigt wird, während ein herkömmliches europäisches Patent und/oder eine Reihe nationaler Patente kosteneffizienter sein kann, wenn Schutz nur in einer begrenzten Anzahl von Ländern benötigt wird.
Die Jahresgebühren für ein Einheitspatent werden jährlich auf einer festen Gebührenbasis an das EPA gezahlt, und es ist nicht möglich, den Schutz in einzelnen Ländern, die von einem EPeW abgedeckt werden, zu wählen oder aufzugeben: Es handelt sich um ein "Alles"- oder "Nichts"-System. Im Gegensatz dazu sind die Jahresgebühren für herkömmliche europäische Patente nach der Erteilung an die nationalen Patentämter zu entrichten, und der territoriale Schutzbereich kann auf Wunsch durch die Nichtzahlung von Jahresgebühren in bestimmten Ländern zu verschiedenen Zeitpunkten des Patentlebenszyklus freiwillig eingeschränkt werden. Dies bietet ein Maß an Flexibilität, das bei einem Einheitspatent nicht gegeben ist.
Unsere Dienstleistungen in Bezug auf das Einheitspatent umfassen:
- Verwaltung des Patentportfolios
- Beratung zu Strategien für die Anmeldung und Verfolgung von Einheitspatenten vor dem EPA
- Beratung in Bezug auf Einheitspatentschutz und Herausnahmen (Opt-outs)
- Beratung in Bezug auf Wechselwirkung von Einheitspatenten and nationalen Patenten (Doppelschutz)
- Zahlung von Jahresgebühren für Einheitspatente
- Beratung in Bezug auf Prozessenen und Streitbeilegung mit Einheitspatenten vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG)