Unser Team erfahrener Vertreter ist mit der Komplexität von Erhebung und Verteidigung von Patentverletzungsansprüchen bestens vertraut. Gegebenenfalls arbeiten wir nahtlos mit Prozessbevollmächtigten in anderen Gerichtsbarkeiten zusammen, um die rechtlichen Interessen unserer Mandanten zu wahren und eine umfassende Strategie zur Beilegung von Streitigkeiten zu gewährleisten.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat die ausschließliche Zuständigkeit für Verletzungsklagen sowohl für europäische Einheitspatente als auch für herkömmliche europäische Patente, die während des Übergangszeitraums nicht aus der Zusändigkeit des EPGs herausgenommen wurden.
Verletzungsverfahren vor dem EPG
Patentverletzungsklagen werden in der Regel bei der zuständigen Lokal- oder Regionalkammer des EPG eingereicht, können aber unter bestimmten Umständen auch von der Zentralkammer verhandelt werden. Widerklagen auf Nichtigerklärung und/oder Feststellung der Nichtverletzung müssen bei derselben Kammer eingereicht werden wie die Verletzungsklage, auf die sie sich beziehen. Bei Klagen aus mehreren Ländern oder mit mehreren Beklagten bietet die Verfahrensordnung des EPG eine gewisse Flexibilität bei der Wahl der Kammer, so dass zumindest bis zu einem gewissen Grad die Auswahl eines günstigsten Gerichtsstandes ("Forum Shopping") möglich ist.
Verletzungsklagen vor dem EPG zeichnen sich durch kurze Verfahrenszeitrahmen aus, die eine Entscheidung in der Sache innerhalb von etwa einem Jahr nach Verfahrensbeginn ermöglichen. Ähnlich zu Patentnichtigkeitsverfahren umfassen Verletzungsverfahren eine schriftliche, eine vorläufige und eine mündliche Phase. In den meisten Fällen wird für die Anhörung nur ein Tag anberaumt, und eine förmliche Entscheidung ergeht in der Regel am Ende der Anhörung, ähnlich wie bei den Einspruchs- und Beschwerdeverfahren des EPA. Förmliche schriftliche Entscheidungen werden vom Gericht in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der mündlichen Anhörung erlassen.
Maßnahmen und Rechtsbehelfe des EPG
Das Einheitliche Patentgericht verfügt über eine Reihe verschiedener rechtlicher Maßnahmen, die im Laufe eines Patentverletzungsverfahrens angeordnet werden können, umfassend Anordnungen zur Beweissicherung (saisie), zur Besichtigung und zum Arrest von Vermögensgegenständen. Einstweilige Maßnahmen in Form von einstweiligen Verfügungen (sowohl ex-parte als auch inter-partes) sind neben den herkömmlichen Anordnungen über Schadenersatz und Kosten ebenfalls bedingt möglich.
Unsere europäischen Patentvertreter arbeiten zusammen mit lokalen Bevollmächtigten in europaweiten Prozessteams, um die Patentrechte unserer Mandanten in komplexen Patentverletzungsangelegenheiten zu verteidigen. Dabei bringen sie eine einzigartige technische Erfahrung mit, insbesondere in Fällen, in denen wir für die Ausarbeitung und/oder Verfolgung des angefochtenen Patents bzw. der Patente verantwortlich gewesen sind.
Unsere Dienstleistungen in Bezug auf Patentverletzung vor dem EPG umfassen:
- Direkte Vertretung von Mandanten in Verletzungsverfahren vor dem EPG, ggf. in Zusammenarbeit mit lokalen Patentprozessbevollmächtigten
- Einreichung von und Verteidung gegen Patentverletzungsklagen
- Strategische Beratung bei Patentverletzungen in Europa
- Koordinierung paralleler Einspruchs- und Beschwerdeverfahren beim EPA und Verletzungsklagen beim EPG