Wir können auf viele Jahre kollektiver praktischer Erfahrung bei der Ausarbeitung und Verfolgung von Patentanmeldungen zurückgreifen, um kreative Prozessstrategien vor dem Europäischen Patentamt und Einheitlichen Patentgericht zu entwickeln.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein Gerichtshof, bei dem sich die Parteien durch einen zugelassenen Anwalt oder qualifizierten Juristen vertreten lassen müssen. Unsere in Deutschland und dem Vereinigten Königreich ansässigen europäischen Patentvertreter sind entsprechend qualifiziert, um Rechtsstreitigkeiten direkt vor dem EPG zu bearbeiten - einzeln oder als Teil von interdisziplinären und grenzüberschreitenden Teams.
Technisches Fachwissen
Alle unsere europäischen Patentvertreter haben mindestens einen ersten Hochschulabschluss in einem Fachgebiet der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft oder Technik (MINT), und viele von ihnen verfügen über einen höheren Abschluss, einschließlich eines Doktortitels, auf ihrem Fachgebiet. Durch unsere Leidenschaft für Wissenschaft, Technologie und Innovation vereint, bieten wir unseren Mandanten große Flexibilität bei der Bearbeitung komplexer Fälle vor dem Einheitlichen Patentgericht.
Schriftliche und mündliche Vertretung
Bei D Young & Co nimmt unsere Praxis für Einsprüche und Beschwerden vor dem EPA seit vielen Jahren einen Spitzenplatz im europäischen Patentwesen ein. Wir sind stolz auf unsere Fähigkeit, unseren Mandanten in streitigen Verfahren einen erstklassigen Service zu bieten und bei der Verfolgung der Interessen unserer Mandanten nichts unversucht zu lassen. Wir sind hochqualifizierte schriftliche Vertreter und unsere beneidenswerte Erfolgsbilanz bei der Durchführung von mündlichen Verfahren macht uns zu einem hervorragenden Partner bei Rechtsstreitigkeiten. Wir werden von unseren Mandanten regelmäßig und wiederholt mit der Bearbeitung ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Streitfälle beauftragt.
Dank unserer Vertretungsrechte vor dem EPG können wir die folgenden Dienstleistungen anbieten:
- Direkte Vertretung von Mandanten in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem EPG
- Beratung in Fragen der Patentverletzung und der Rechtsbeständigkeit
- Koordinierung von Einspruchs- und Beschwerdeverfahren beim EPA parallel zu Patentklagen vor dem EPG
- Strategische Beratung in Bezug auf Patentstreitigkeiten mit mehreren Gerichtsbarkeiten