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DABUS: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erfinder nur eine natürliche Person sein kann
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem heute veröffentlichten Beschluss X ZB 5/22 vom 11. Juni 2024 (DABUS) entschieden, dass Erfinder nur eine natürliche Person sein kann.
Das Gericht hat insbesondere entschieden, dass
- ein maschinelles System, das aus Hardware- und Softwareelementen besteht, nicht als Erfinder benannt werden kann, auch wenn es über eine künstliche Intelligenz (KI) verfügt,
- es zwingend erforderlich und möglich ist, eine natürliche Person als Erfinder zu benennen, auch wenn die beanspruchte technische Lehre mit Hilfe eines KI-Systems gefunden wurde,
- die Benennung einer natürlichen Person als Erfinder im amtlichen Formular bei gleichzeitigem Antrag, in die Beschreibung aufzunehmen, dass die Erfindung durch KI generiert oder geschaffen wurde, nicht den Erfordernissen des deutschen Patentgesetzes in Bezug auf die Erfinderbenennung entspricht, und
- die Ergänzung einer hinreichend deutlichen Erfinderbenennung durch die Angabe, dass der Erfinder eine näher bezeichnete KI zur Schaffung der Erfindung veranlasst hat, rechtlich unbeachtlich ist und eine darauf beruhende Zurückweisung der Anmeldung nicht rechtfertigt.
Es kann also in Deutschland nur eine natürliche Person als Erfinder in einer Patentanmeldung benannt werden. Wir werden in Kürze eine genaue Analyse des Beschlusses und seiner Auswirkungen geben.
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