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Rumänien ratifiziert das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

In Rumänien trat das Gesetz 81/2024 vom 09. April 2024 zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 14. April 2024 in Kraft. Somit kann das EPGÜ für Rumänien am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft treten.

Angenommen Rumänien hinterlegt seine Ratifizierungsurkunde im Juni 2024, dann wird es am 01. Oktober 2024 der 18. Mitgliedstaat des EPGÜ und der räumliche Geltungsbereich der zweiten Generation des Einheitspatents wird auch Rumänien umfassen.

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