Deutschland ratifiziert! EPGÜ trifft am 01 Juni 2023 in Kraft
Die deutsche Bundesregierung hat heute, am 17. Februar 2023, ihre Ratifikationsurkunde zum Einheitlichen Patentgerichtsüberkommen (EPGÜ) beim Rat der Europäischen Union (EU) hinterlegt. Somit wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) am 01. Juni 2023 eröffnet.
Das EPG wird schlussendlich allein zuständig für Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren in Bezug auf Europäische Patente (EPe) und Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatente, EPeW) für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten, d. h. am Anfang Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden. Zukünftig können sich weitere EU-Mitgliedsstaaten dem System anschließen.
Während einer Übergangszeit können Verletzungs- und Rechtsbeständigkeitsverfahren auch weiterhin vor den nationalen Gerichten der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten anhängig gemacht werden, und EPe sowie europäische Patentanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate (ESZe) können aus der Zuständigkeit des EPG herausgenommen werden. EPeW können nicht herausgenommen werden.
Um Überraschungsangriffe zu vermeiden, können Europäische Patentanmeldungen, EPe und ESZe während der Einführungsphase, die am 31. Mai 2023 endet, durch die, oder im Namen der, Anmelder bzw. Inhaber beim EPG herausgenommen werden.
Da das EPeW-System und EPG jedoch die größte Veränderung in der europäischen Patentlandschaft seit mehr als 40 Jahren darstellen, ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen, beispielsweise von zugelassenen Vertretern vor dem Europäischen Patentamt (EPO).
Bundesminiserium der Justiz news release, 17. Februar 2023
Einheitliches Patentgericht startet am 1. Juni 2023.
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