Einheitliches Patentgericht: Der Beginn eines neuen Zeitalters
Am Donnerstag, den 01. Juni 2023, beginnt ein neues Zeitalter für das europäische Patentsystem: Nach jahrzehntelanger Arbeit an der Vereinfachung von Patentstreitigkeiten in Europa ist das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) in Kraft getreten, und das Einheitliche Patentgericht (EPÜ) ist eröffnet. Darüber hinaus können Inhaber neu erteilter europäischer Patente als Alternative zum klassischen Europäischen Patent Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (EPeW), auch Einheitspatente genannt, wählen, die derzeit die Gebiete von 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die an einer verstärkten Zusammenarbeit der EU teilnhmen, abdecken.
Das EPG startet mit 22 Standorten in 17 teilnehmenden Mitgliedsstaaten, wobei noch sieben teilnehmende Mitgliedsstaaten voraussichtlich später beitreten werden. Darüber hinaus können auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten (Kroatien, Polen und Spanien) beitreten, wenn sie dies wünschen. Mit dem Beitritt weiterer Staaten erweitert sich der territoriale Geltungsbereich neu erteilter Einheitspatente auf diese Staaten.
Somit umfasst die Zuständigkeit des EPGs bereits zu Beginn an eine Bevölkerung von 296.678.702 (66,4 % der EU-Bevölkerung im Jahr 2022) und ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 11.234 Milliarden EUR (77,9 % des BIP der EU im Jahr 2021). Mit den zusätzlichen sieben teilnehmenden Mitgliedstaaten würde die Zuständigkeit des EPGs eine Bevölkerung von 357.786.025 (80,1 %) und ein BIP von 12.591 Milliarden EUR (87,3 %) umfassen.
Während einer Übergangszeit besteht die Möglichkeit, Europäische Patentanmeldungen und klassische Europäische Patente aus der Zuständigkeit des EPGs herauszunehmen, so dass die nationalen Gerichte in jedem teilnehmenden Mitgliedsstaat für die herausgenommenen Europäischen Patentanmeldungen und klassischen Europäischen Patente ausschließlich zuständig bleiben.
Das EPG beweist, dass es dort, wo ein politischer Wille vorhanden ist, auch einen Weg gibt - auf Neuland hin zu Wirtschaftswachstum und Innovation in der gesamten EU.
Dieses neue Gericht ist ein ehrgeiziges Projekt. Das Gericht ist mit einem speziell entwickelten, maßgeschneiderten elektronischen Fallbearbeitungssystem (CMS) ausgestattet. Obwohl dieses neue System in den letzten drei Monaten vor dem Start des EPGs, der sogenannten Sunrise-Periode, durch Anträge auf Herausnahme klassischer Europäischer Patente überschwemmt worden ist, kann man erkennen, dass das CMS das Rückgrat des stark verzweigten Gerichts sein wird, das das Potenzial hat, beispiellose Funktionalitäten und externe Konnektivität bereitzustellen.
Über die Vor- und Nachteile einer Herausnahme aus der Zuständigkeit des EPGs ist viel gesagt und geschrieben worden. Der politische Wille in der EU besteht jedoch darin, Patentstreitigkeiten in einer Vielzahl von Staaten zu vereinheitlichen und zu stärken.
Die Bedeutung des EPGs für Patentstreitigkeiten in Europa kann nicht genug betont werden. Mit Harmonisierung, Effizienz und effektiver Patentdurchsetzung im Mittelpunkt bietet das EPG einen Weg aus fragmentierten Rechtsstreitigkeiten und unterschiedlichen Rechtssystemen.
Durch neue Wahlmöglichkeiten zusätzlich zur etablierten Praxis kann die Entscheidungsfindung für die Beteiligten jedoch noch komplexer und komplizierter werden als zuvor.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein Gerichtshof, und die Parteien müssen durch einen zugelassenen Anwalt oder qualifizierten zugelassenen Vertreter vertreten werden. Unsere in Deutschland und Großbritannien ansässigen Europäischen Patentverteter verfügen über die entsprechende Qualifikation, um Rechtsstreitigkeiten direkt vor dem EPG zu bearbeiten - einzeln oder als Teil interdisziplinärer und grenzüberschreitender Teams.
Good luck! * Viel Erfolg! * Bon courage!